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Babysitterkurs: was Jugendliche dort lernen

Ein Nachmittag reicht nicht, um Verantwortung für ein fremdes Kind zu lernen. Aber er reicht, um die wichtigsten Fragen vorher geklärt zu haben.

1 Min. Lesezeit · Zuletzt geprüft am 27.07.2026 · Kinderschutzbund Xanten/Sonsbeck

Was auf dem Programm steht

Der Kurs beginnt bei der Entwicklung: Was kann ein Kind in welchem Alter, was ist normales Verhalten und was nicht? Wer das weiß, erschrickt später seltener.

Dazu kommt das Praktische — wickeln, Fläschchen geben, Hygiene, Essen und Schlafen. Vieles davon wird an einer Puppe geübt, weil man es einmal in der Hand gehabt haben muss.

Ein eigener Block gilt dem Spielen: Womit beschäftigt man ein Kind, ohne den Fernseher anzuschalten? Und ein weiterer den Notfällen — was tun, wenn ein Kind sich verschluckt, stürzt oder untröstlich weint, und wen ruft man wann an.

Und die Grenzen des Jobs

Wir sprechen im Kurs offen darüber, wo Babysitten aufhört. Ein Jugendlicher ist nicht dafür da, ein krankes Kind zu versorgen oder mit einem Elternteil umzugehen, der betrunken nach Hause kommt.

Dazu gehört auch: Jeder darf jederzeit anrufen und Nein sagen. Wir üben, wie man das tut, ohne sich schlecht zu fühlen.

Anmeldung

Die Termine stehen unter „Aktuelles“. Anmelden können Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular. Die Plätze sind begrenzt, weil geübt wird und nicht nur zugehört.

Wenn der Kursbeitrag ein Problem ist, sagen Sie das bitte einfach — daran ist noch keine Teilnahme gescheitert.

Häufige Fragen

Ab welchem Alter kann man teilnehmen?

In der Regel ab 13 bis 14 Jahren. Entscheidend ist weniger das Alter als die Frage, ob jemand ruhig bleibt, wenn etwas nicht nach Plan läuft.

Gibt es eine Bescheinigung?

Ja, alle Teilnehmenden bekommen zum Abschluss eine Bescheinigung. Die überzeugt Eltern erfahrungsgemäß mehr als jede Zusage am Telefon.

Dürfen Jugendliche überhaupt Geld dafür nehmen?

Ja. Gelegentliches Babysitten gilt nicht als reguläre Beschäftigung. Ab 13 Jahren ist eine leichte Tätigkeit mit Einverständnis der Eltern zulässig, in begrenztem Umfang und nicht spätabends.

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