Kinderrechte einfach erklärt
Kinderrechte klingen nach Politik. Im Alltag heißt es vor allem: Kinder haben eine eigene Meinung, und die zählt.
1 Min. Lesezeit · Zuletzt geprüft am 27.07.2026 · Kinderschutzbund Xanten/Sonsbeck
Woher die Kinderrechte kommen
1989 hat die UNO die Kinderrechtskonvention beschlossen, Deutschland hat sie 1992 übernommen. Sie umfasst 54 Artikel und gilt für alle Menschen unter 18 Jahren.
Der Kinderschutzbund setzt sich seit seiner Gründung dafür ein, dass daraus auch im Alltag etwas wird — in Familien, Kitas, Schulen und Behörden.
Die vier Grundprinzipien
Alles andere leitet sich aus diesen vier ab.
Gleichbehandlung: Kein Kind darf benachteiligt werden — nicht wegen Herkunft, Sprache, Behinderung, Religion oder dem, was die Eltern haben oder nicht haben.
Kindeswohl zuerst: Wenn Erwachsene über etwas entscheiden, das ein Kind betrifft, steht das Wohl des Kindes an erster Stelle — vor Bequemlichkeit, vor Kosten, vor Gewohnheit.
Recht auf Leben und Entwicklung: Kinder haben Anspruch darauf, gesund aufzuwachsen, zu lernen und sich zu entfalten.
Beteiligung: Kinder dürfen ihre Meinung sagen, und diese Meinung muss berücksichtigt werden — je älter das Kind, desto stärker.
Was das zu Hause bedeutet
Beteiligung heißt nicht, dass Kinder alles entscheiden. Sie heißt, dass sie gefragt werden und eine Antwort bekommen — auch wenn die Antwort Nein lautet.
Praktisch: Beim Umzug wird das Kind gefragt, wie sein Zimmer aussehen soll. Bei der Ferienplanung darf es Wünsche äußern. Bei Streit zwischen Geschwistern werden beide gehört, bevor jemand recht bekommt.
Zu den Kinderrechten gehört ausdrücklich auch das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Das steht seit 2000 im Bürgerlichen Gesetzbuch: körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.
Wenn Rechte verletzt werden
Kinder und Jugendliche können sich jederzeit selbst an uns wenden — auch ohne ihre Eltern und ohne ihren Namen zu nennen. Das Kinder- und Jugendtelefon unter 116 111 ist kostenlos und anonym.
Erwachsene, die sich Sorgen machen, erreichen uns unter unserer Nummer. Wir ordnen ein, bevor irgendetwas Formales passiert.
Häufige Fragen
Stehen Kinderrechte im Grundgesetz?
Bislang nicht ausdrücklich. Kinder sind als Menschen von den Grundrechten erfasst, eine eigene Verankerung im Grundgesetz wird aber seit Jahren diskutiert — der Kinderschutzbund setzt sich dafür ein.
Ab wann darf ein Kind mitentscheiden?
Es gibt keine feste Altersgrenze. Maßgeblich ist, wie gut ein Kind die Folgen überblickt. Schon Dreijährige können bei Kleidung oder Essen mitreden, Jugendliche bei fast allem, was sie selbst betrifft.
Darf ich mein Kind noch bestrafen?
Sie dürfen Grenzen setzen und Folgen aussprechen. Verboten sind körperliche Strafen, Demütigungen und alles, was seelisch verletzt.
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