Alleinerziehend am Niederrhein: welche Hilfen es gibt
Es gibt mehr Unterstützung, als die meisten wissen. Das Problem ist selten der Anspruch, sondern der Antrag.
1 Min. Lesezeit · Zuletzt geprüft am 27.07.2026 · Kinderschutzbund Xanten/Sonsbeck
Geld, das Ihnen zusteht
Wenn der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt zahlt, springt der Unterhaltsvorschuss ein — beantragt wird er beim Jugendamt, bei uns beim Kreis Wesel. Er gilt bis zum 18. Geburtstag, ab 12 Jahren unter zusätzlichen Bedingungen.
Der Kinderzuschlag ist für Eltern gedacht, die von ihrem Einkommen sich selbst, aber nicht ihre Kinder versorgen können. Er wird bei der Familienkasse beantragt und schließt oft weitere Leistungen mit auf.
Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt es Zuschüsse für Schulausflüge, Mittagessen, Nachhilfe und den Beitrag im Sportverein. Viele Familien lassen das liegen, weil sie es nicht kennen.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende senkt die Steuerlast und wird über die Steuerklasse II oder die Steuererklärung geltend gemacht.
Zeit und Luft zum Atmen
Geld löst nicht alles. Was Alleinerziehenden meistens fehlt, sind Stunden, in denen jemand anders zuständig ist.
Eine Kur oder Mutter-Kind-Maßnahme ist keine Belohnung, sondern eine medizinische Leistung — verordnet vom Hausarzt, bezahlt von der Krankenkasse. Bei der Beantragung unterstützen wir; genau daran scheitert es sonst oft.
Dazu kommen unsere Auszeiten für Alleinerziehende, die Ferienfreizeiten und die Kreativnachmittage, bei denen die Kinder gut betreut sind.
Nicht allein bleiben
Der schwierigste Teil am Alleinerziehen ist selten die Organisation, sondern dass man alles mit sich selbst ausmachen muss.
In unseren Gruppen sitzen Menschen in derselben Lage. Das nimmt nichts ab, aber es ändert, wie sich die Sache anfühlt. Kommen Sie einfach vorbei oder rufen Sie vorher an, wenn Ihnen der erste Schritt schwerfällt.
Häufige Fragen
Muss ich meine Zahlen offenlegen, um Hilfe zu bekommen?
Bei uns nicht. Für staatliche Leistungen braucht es Nachweise — welche das sind, gehen wir vorher gemeinsam durch, damit Sie nicht dreimal hinmüssen.
Der andere Elternteil zahlt nicht. Was kann ich tun?
Beantragen Sie Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt. Das Amt holt sich das Geld anschließend selbst beim anderen Elternteil — Sie müssen den Streit nicht führen.
Bin ich zu spät dran?
Meistens nicht. Manche Leistungen werden rückwirkend gezahlt. Fragen kostet nichts, Nichtfragen manchmal viel.
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